- Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. September 2022, Az.: C-633/20 kann der Spediteur ungewollt in die Rolle eines Versicherungsvermittlers geraten, wenn er z.B. die Transportversicherung für seine Auftraggeber im Rahmen seines "Gruppenversicherungsvertrages" gegen Provision vermittelt. Als Versicherungsvermittler würde der Spediteur eine Zulassung der IHK als Versicherungsvermittler benötigen.
- Die Auswirkungen dieses Urteils sowie mögliche Lösungen des Problems sind noch nicht abschließend diskutiert. Angedacht ist aber z.B. eine Ausnahmegenehmigung, da die Vermittlung einer Transportversicherung durch den Spediteur zwar in der Praxis gang und gäbe ist, nicht aber zum Kerngeschäft der speditionellen Leistungspalette gehört.
- Sprechen Sie dieses Thema auf jeden Fall bei Ihrem Makler und/oder Versicherer an, ob bzw. welche Auswirkungen das Urteil für Sie hat!
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